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Wiederverkäufernachweis
Strom Infos
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Die Stadtwerke Wachenheim sind Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Der aktuell gültige Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft zum Zwecke der steuerschuldnerschaft steht Ihnen hier zum Download bereit.