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Allgemeines Preisblatt
Messstellenbetrieb
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Stadtwerke Wachenheim Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen (mME) ausstatten.
Kunden die von Einbaufällen betroffen sind, werden durch die Stadtwerke Wachenheim in angemessener Frist schriftlich benachrichtigt. Kosten die für intelligente Messsysteme entstehen sind derzeit noch nicht absehbar, so dass sich vorsorglich an den gesetzlichen Preisobergrenzen (§ 31 MsbG) orientiert wurde. Eine spätere Anpassung bleibt vorbehalten.
Das unten gelistete Preisblatt enthält die Entgelte für den Messstellenbetrieb.
Dort sind auch die Entgelte für die von uns angebotenen Zusatzleistungen gemäß § 35 Abs.2 MsbG angegeben. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht.
Hinweis: Laut MsbG kann der Anschlussnutzer seinen Messstellenbetreiber frei wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß MsbG an Ihrer Abnahmestelle gewährleistet wird.