Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite

Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Netzanschluss

Netz Strom

Allgemeine Bedingungen § 18 EnWG

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Wachenheim folgende Bedingungen. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung NAV.

Ergänzend zur NAV sind im Bereich Elektrizitätsversorgung unsere ergänzenden Bedingungen zum Netzanschluss zu beachten (siehe unten).

Anträge zum Anschluss von Photovoltaikanlagen finden Sie unten.

Für den Anschluss von Micro-PV-Anlagen ("Balkonanlagen") bitten wir Sie das Hinweisblatt zu beachten, mit diesem können Sie uns den Anschluss einer solchen Anlage anzeigen.

 

Technische Mindestanforderungen §19 EnWG

Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2023) im Netzgebiet der Stadtwerke Wachenheim. Bei der Errichtung von Zählerplätzen für eHZ ist Kapitel 7 zu beachten, demnach sind Zählerplätze kundenseitig mit einer integrierten Befestigungs- und Kontaktierungseinrichtung (BKE-I) oder mit einer Adapterplatte für Dreipunktbefestigungen (BKE-A oder BKE-M) auszustatten.

Aufgrund der ansteigenden Zahl von Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen gilt folgende Ergänzung zu Abschnitt 10 der TAB  – Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen:

  1. Ladeeinrichtungen (= Summe aller Einrichtungen am jeweiligen Netzverknüpfungspunkt) für Elektrofahrzeuge sind elektrische Geräte. Nach VDE-AR-N 4100 sowie § 19 Abs. 2 NAV sind Ladeeinrichtungen bis einschließlich 12 kVA zustimmungsfrei, jedoch sind diese bei den Stadtwerken Wachenheim anzumelden (Formular hier). Ab 12 kVA ist eine Genehmigung der Ladeeinrichtung durch die Stadtwerke Wachenheim erforderlich.

  2. Damit allen Kundenwünschen zum Anschluss leistungsfähiger Ladeinfrastruktur nachgekommen werden kann, kann es je nach Ausbauzustand des Niederspannungsnetzes erforderlich werden, die Ladeleistung temporär zu steuern bzw. zu begrenzen. Die Steuerbarkeit in Niederspannung angeschlossener Verbrauchseinrichtungen ist in § 14a EnWG geregelt und mit den Stadtwerken Wachenheim abzustimmen. Sofern zum Anschlusszeitpunkt keine Steuer- u. Regeltechnik ausgerüstet wird, ist zur Genehmigung von Ladeeinrichtungen größer 12 kVA, neben eines eigenen Zählerplatzes, ein weiterer Platz zur zukünftigen Nachrüstung einer Leistungsreduzierung vorzuhalten. Es ist generell ein Leerrohr (D = 25mm) vom oberen Anschlussraum des Zählerplatzes bis zur Ladeeinrichtung zu verlegen, um ein Steuerkabel nachrüsten zu können. Die Vorgaben der VDE-AR-N 4100 5.5 und 10.6 sind zu beachten. Davon abweichend kann eine Steuerung nach § 14a EnWG erfolgen, um den Vorteil von reduzierten Netzentgelten nutzen zu können.
Copyright 2024. Stadtwerke Wachenheim
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Bitte treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close
Gehe zu: Bedienhilfen-Einstellungen