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Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Messstellenbetrieb
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.
Die BNetzA hat am 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages Strom beschlossen (Az. BK6-17-042). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Gerne bieten wir Ihnen den unten zum Download bereitgestellten Messstellenbetreiberrahmenvertrages Strom zum Abschluss an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an m.scheller@swwachenheim.de die Annahme des Vertrages für Ihr Unternehmen und teilen uns die Marktpartneridentifikationsnummer mit oder übersenden Ihr Kontaktdatenblatt, in dem diese Information enthalten ist. Bei Abschluss durch Dienstleister fügen Sie bitte zumindest in Kopie auch eine Vollmacht bei, die Sie zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages legitimiert.