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Infos zum Messstellenbetrieb
der Stadtwerke Wachenheim
Die Stadtwerke Wachenheim übernehmen nach §§ 2 Nr. 4 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer keine anderweitige Vereinbarung, entsprechend § 5 od. § 6 MsbG, getroffen wird.
Soweit es nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Stadtwerke Wachenheim Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen (iMSys), wie folgt ausstatten:Bitte beachten Sie auch unser nachfolgendes Informationsschreiben zum Rollout der der mME in Wachenheim.
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Stadtwerke Wachenheim Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen (mME) ausstatten.
Bitte beachten Sie auch unser nachfolgendes Informationsschreiben zum Rollout der der mME in Wachenheim.