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Netzzugang

Netz Strom

Im Netznutzungsvertrag werden die Bereitstellung und Nutzung unseres Verteilernetzes einschließlich aller vorgelagerten Netzebenen zur Entnahme elektrischer Energie geregelt.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017, Az.: BK6-17-168, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2018 anzubieten haben.

Für den Netzzugang steht folgender Netznutzungsvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 20.12.2017 (konsolidiert am 26.02.2018 und 21.12.2020) entspricht.

Der Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) ist nicht Vertragsgegenstand des Netznutzungsvertrages. Dafür ist ein separates Vertragsverhältnis erforderlich. Unsere Veröffentlichungen in der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers finden Sie unter Messstellenbetrieb.

EDI-Rahmenvertrag

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.

Die BNetzA hat am 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages Strom beschlossen (Az. BK6-17-042). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Gerne bieten wir Ihnen den unten zum Download bereitgestellten Messstellenbetreiberrahmenvertrages Strom zum Abschluss an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

Zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an m.scheller@swwachenheim.de die Annahme des Vertrages für Ihr Unternehmen und teilen uns die Marktpartneridentifikationsnummer mit oder übersenden Ihr Kontaktdatenblatt, in dem diese Information enthalten ist. Bei Abschluss durch Dienstleister fügen Sie bitte zumindest in Kopie auch eine Vollmacht bei, die Sie zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages legitimiert.

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