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Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag ab 01.10.2018
Lieferantenrahmenvertrag_KoV_X.pdf (344,6 KiB)
Anlage_1_Preisblatt NNE Gas 2018.pdf (24,4 KiB)
Anlage_2_LRV_Kontaktdatenblatt_nach_KoV_X.zip (15,7 KiB)
Anlage_3_Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)_nach_KoV_X.pdf (149,8 KiB)
Anlage_4_EGB_zum_LRV_Gas_nach_KoV_X.pdf (240,8 KiB)
Anlage_5 Standardlastprofilverfahren _nach_KoV_X.pdf (87,9 KiB)
Anlage_6_Wortlaut____18_NDAV_zum_LRV_Gas_nach_KoV_X.pdf (81,0 KiB)
Anlage_7 Begriffsbestimmung_nach_KoV_X.pdf (26,1 KiB)
Anlage_8__Sperrung_Entsperrung__zum_LRV_Gas_nach_KoV_X.pdf (140,6 KiB)
Anlage_8.1._Mustersperrauftrag_zum_LRV_Gas_nach_KoV_X.pdf (97,2 KiB)
Anlage_8.2.__Antwort_auf_Sperrauftrag__zum_LRV_Gas_nach_KoV_X.pdf (112,4 KiB)
Anlage_8.3.__Auftrag_Entsperrung__zum_LRV_Gas_nach_KoV_X.pdf (24,1 KiB)
Anlage_8.4.__Rueckmeldung_Entsperrung__zum_LRV_Gas_nach_KoV_X.pdf (110,0 KiB)
18-06-29_SLP_Gas_Verfahrensspezifische_Parameter_SW Wachenheim_9870100600005_Rheinland Pfalz.zip (151,7 KiB)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.
Die BNetzA hat am 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages Gas beschlossen (Az. BK7-17-026). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Gerne bieten wir Ihnen den Abschluss des unten bereitgestellten Messstellenbetreiberrahmenvertrages Gas zum Abschluss an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag. Vertragsbeginn ist ab sofort. Unser Kontaktdatenblatt haben wir Ihnen ebenfalls unten bereitgestellt.
Zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an m.scheller@swwachenheim.de die Annahme des Vertrages für Ihr Unternehmen und teilen uns die Marktpartneridentifikationsnummer mit oder übersenden Ihr Kontaktdatenblatt, in dem diese Information enthalten ist. Bei Abschluss durch Dienstleister fügen Sie bitte zumindest in Kopie auch eine Vollmacht bei, die Sie zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages legitimiert.