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Wegfall der Gasspeicherumlage

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Sparen bei Gas und Strom: Gesetzliche Preisbestandteile entfallen

Gesetzliche Entlastungen bei Strom und Gas ab 2026

Die Bundesregierung hat Änderungen bei gesetzlichen Preisbestandteilen für Strom und Gas beschlossen. Diese betreffen die sogenannten Arbeitspreise, die einen Teil der Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher ausmachen.

Die Stadtwerke setzen diese gesetzlichen Vorgaben vollständig um. Die Entlastungen gelten ab dem 1. Januar 2026 und werden automatisch berücksichtigt.

 

Gasspeicherumlage entfällt ab 2026

Der Gesetzgeber hat im November 2025 beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 01. Januar 2026 abzuschaffen. Diese Umlage war bislang Bestandteil des Arbeitspreises für Gas.

Ab dem kommenden Jahr entfallen damit zusätzliche Kosten in Höhe von 0,289 ct/kWh.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung zum Wegfall der Gasspeicherumlage.

 

Bundeszuschuss senkt Kosten der Übertragungsnetzentgelte

Beim Strom werden die Kosten für die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 durch einen bundesweiten Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro reduziert. Diese Kosten sind Bestandteil des Strom-Arbeitspreises.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung zum Thema Entlastung der Energiekosten.

Freibadsaison 2025

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Die diesjährige Freibadsaison im Freibad Wachenheim endet am
Sonntag, den 14.09.2025.

Wir bedanken uns herzlich für Ihren Besuch und freuen uns darauf, Sie
auch im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen!

Fundgegenstände können bis einschließlich Sonntag, den 14.09.2025,
direkt im Freibad abgeholt werden.
Ab Montag, den 15.09.2025, können Sie sich zur Abholung der
Fundgegenstände bitte bei den Stadtwerken Wachenheim, Am Alten
Galgen 3, Tel.: 06322 9580 – 555 melden und einen Termin vereinbaren.

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Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) können Stromverträge ab dem 6. Juni 2025 nur noch für die Zukunft an- oder abgemeldet werden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind dann nicht mehr zulässig.

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