Sparen bei Gas und Strom: Gesetzliche Preisbestandteile entfallen
Gesetzliche Entlastungen bei Strom und Gas ab 2026
Die Bundesregierung hat Änderungen bei gesetzlichen Preisbestandteilen für Strom und Gas beschlossen. Diese betreffen die sogenannten Arbeitspreise, die einen Teil der Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher ausmachen.
Die Stadtwerke setzen diese gesetzlichen Vorgaben vollständig um. Die Entlastungen gelten ab dem 1. Januar 2026 und werden automatisch berücksichtigt.
Gasspeicherumlage entfällt ab 2026
Der Gesetzgeber hat im November 2025 beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 01. Januar 2026 abzuschaffen. Diese Umlage war bislang Bestandteil des Arbeitspreises für Gas.
Ab dem kommenden Jahr entfallen damit zusätzliche Kosten in Höhe von 0,289 ct/kWh.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung zum Wegfall der Gasspeicherumlage.
Bundeszuschuss senkt Kosten der Übertragungsnetzentgelte
Beim Strom werden die Kosten für die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 durch einen bundesweiten Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro reduziert. Diese Kosten sind Bestandteil des Strom-Arbeitspreises.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung zum Thema Entlastung der Energiekosten.