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Ablesung der Strom-, Gas- u. Wasserzähler 2022
Die Ablesung Zähler zur Erstellung der jährlichen Verbrauchsabrechnung beginnt in der VG Wachenheim ab dem 15. November 2022.
Bitte gewähren Sie unseren Ablesern uneingeschränkten Zutritt zu den Zählern. Alle Ableser sind von den Stadt-, bzw. VG-Werken beauftragt und können sich entsprechend ausweisen. Im Zweifel sollten Sie nach einem entsprechenden Ausweis fragen oder sich unter den Ihnen bekannten Telefonnummern rückversichern.
Möchten Sie Ihre Zählerstände lieber selbstständig ablesen, teilen Sie dies dem Ableser einfach mit, Sie erhalten sodann eine Ablesekarte. Gleiches geschieht falls unser Ableser vor Ort niemanden antreffen kann, bzw. Zähler unzugänglich sind.
Wir möchten Sie bitten uns selbst abgelesene Zählerstände bis spätestens 06.01.2023 mitzuteilen. Später gemeldete Werte können zur Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Fehlende Zählerstände werden unsererseits sorgfältig geschätzt.
Selbst abgelesene Zählerstände können auf folgenden Wegen mitgeteilt werden:
per Fax: 06322/680019 oder
E-mail: info@swwachenheim.de oder
Online: www.swwachenheim.de (hier: Kundencenter/Zählerstand)
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mithilfe. Bei Rückfragen stehen wir unter den Rufnummern 06322/9580501, -502, u. -504 gerne zur Verfügung.
Ihre Stadtwerke Wachenheim