Strom - Netzzugang
- Lieferantenrahmenvertrag
- Anlage 1 - Preisblatt Netznutzung Strom 2012
- Anlage 2 - Kontaktdaten
- Anlage 3 - AGB
- Anlage 4 - Unterbrechung
- Anlage 4a - Sperrauftrag
- Anlage 4b - Entsperrauftrag
Ausnahme nach Tenor Ziffer 5 der GPKE
Die Stadtwerke Wachenheim haben von ihrem Recht nach Ziffer 5 der Festlegung der Bundesnetzagentur GPKE Gebrauch gemacht, mit Lieferanten bzw. dem Vertriebsbereich des eigenen integrierten Unternehmens Bedingungen für die Belieferung von Letzt- verbrauchern zu vereinbaren, die von den Vorgaben der GPKE abweichen.
Die Stadtwerke Wachenheim bieten allen Stromlieferanten an, die Belieferung von Letztverbrauchern zu den identischen abweichenden Bedingungen durchzuführen.
Ein entsprechendes Angebot wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
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