Strom - Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen § 18 EnWG
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Nieder- spannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Wachenheim folgende Bedingungen.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung NAV und NDAV
Formulare/Anträge
- Antrag auf Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Wachenheim Kundenauftrag.
- Fertigstellungs-Anzeige Strom der Stadtwerke Wachenheim.
- Inbetriebsetzungsantrag einer Fotovoltaikanlage im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Wachenheim.
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Technische Mindestanforderungen (§19 EnWG)
Zum 01. Oktober 2007 wurden bei den Stadtwerken Wachenheim die Technischen Anschlussbedingungen 2007 (TAB 2007) eingeführt. Darin wurde u.a. auch der elektronische Haushaltszähler (eHZ) zugelassen.
Ab dem 01.01.2010 werden von den Stadtwerken Wachenheim bei Neuanlagen/Neubauten und bei der Erneuerung bestehender Anlagen nur noch elektronische Haushaltszähler eingebaut. Zählerplätze sind ab dem genannten Datum kundenseitig mit einer integrierten Befestigungs- und Kontaktierungseinrichtung (BKE-I) oder mit einer Adapterplatte für Dreipunktbefestigungen (BKE-A oder BKE-M) auszustatten. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) der Stadtwerke Wachenheim wurden entsprechend ergänzt.
Bei der Errichtung von Zählerplätzen für eHZ ist insbesondere Punkt 7.2 der TAB 2007 zu beachten. Im Moment sind elektronische Haushaltszähler als Bezugs-, Liefer- und Bezugs-/Lieferzähler (Zweirichtungszähler) verfügbar.