Erdgas - Netzzugang
- Lieferantenrahmenvertrag
- Anlage 1 - Technische Einzelheiten
- Anlage 2 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 3 - EDI - Vereinbarung über den elektronischen
- Anlage 4 - Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur MMA
- Anlage 5 - Preisblatt für die Nutzung des Gasnetzes
- Anlage 6 - Wortlaut des § 18 NDAV
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 - Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Anlage 8.1 - Mustersperrauftrag
Ausnahme nach Tenor Ziffer 3 der GeLi Gas
Die Stadtwerke Wachenheim haben von ihrem Recht nach Ziffer 3 der Festlegung der Bundesnetzagentur GeLi Gas Gebrauch gemacht, mit Lieferanten bzw. dem Vertriebsbereich des eigenen integrierten Unternehmens Bedingungen für die Belieferung von Letztverbrauchern zu vereinbaren, die von den Vorgaben der GeLi Gas abweichen.
Die Stadtwerke Wachenheim bieten allen Gaslieferanten an, die Belieferung von Letztverbrauchern zu den identischen abweichenden Bedingungen durchzuführen.
Ein entsprechendes Angebot wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.